Wenn jemand für den Kauf eines Neu- oder Gebrauchfahrzeuges auf eine Finanzierung angewiesen ist, bieten die herstellereigenen Banken unterschiedliche Vertragsmodalitäten an. So ist die klassische Finanzierung mit Anzahlung und regelmäßiger Ratenzahlung ebenso denkbar wie die sogenannte 3-Wege-Finanzierung, die ähnlich funktioniert wie ein Leasingvertrag.
Um nämlich den Kunden mit einer relativ geringen monatlichen Kreditrate entgegen zu kommen, wird mit dem Kreditnehmer vereinbart, am Ende der Laufzeit seines Kreditvertrages eine höhere Schlussrate zu zahlen. Kann er das Geld für diese Schlussrate nicht aufbringen hat der Möglichkeit, entweder das Fahrzeug dem Händler wieder zurückzugeben oder diese Schlussrate durch ein Restwertdarlehen zu finanzieren – quasi als eine Art Anschlussfinanzierung. Die Höhe der Zinsen für das Restwertdarlehen belaufen sich auf die bei Abschluss der Anschlussfinanzierung geltenden Zinssätze.
Ob sich ein Restwertdarlehen lohnt, hängt nicht nur davon ab, wie die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers sind. Auch das Alter des Fahrzeuges muss bei einer solchen Finanzierung berücksichtigt werden. Neu- und Jahreswagen eignen sich sicher für eine 3-Wege-Finanzierung mit anschließendem Restwertdarlehen. Bei älteren Gebrauchtfahrzeugen ist dies wohl eher nicht der richtige Weg wenn man einmal bedenkt, dass nach Ablauf der ersten Phase der Finanzierung das Auto einige Jahre älter ist und die man sich auf häufigere Reparaturen einstellen muss. Ob das Fahrzeug zudem noch den Restwert hat, mit dem das Restwertdarlehen valutiert, ist ebenfalls noch zu berücksichtigen.