Wenn jemand bei seiner Bank vorstellig wird und Geld für ein Darlehen bekommen möchte, um eine Anschaffung zu tätigen oder eine Immobilie zu finanzieren, heißt das noch lange nicht, dass die Bank ihm dieses Darlehen auch gewährt. Denn oberste Priorität für die Banken ist, dass die Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer gewährleistet ist. Grundlage für die Berechnung ist immer das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen abzüglich der Lebenshaltungskosten sowie weiterer Kreditverpflichtungen.
Lässt sich aus diesen Zahlen erkennen, dass noch genügend Spielraum für ein Darlehen in der gewünschten Höhe ist, steht der Bewilligung im Normalfall nichts mehr entgegen.
Je nachdem, um welche Art von Darlehen es sich handelt, wird der Darlehensvertrag vom Darlehensnehmer unterschrieben und bedient; bei einem Darlehen für eine Immobilienfinanzierung muss noch eine notarielle Beurkundung mit anschließender Eintragung im Grundbuch erfolgen, die im übrigen zusätzliche Gebühren kostet.
Es gibt aber Situationen, in denen die Bank einen Rücktritt vom Darlehensvertrag erklärt. Das kann einmal dann sein, wenn der Darlehensnehmer seiner Bank bei Beantragung des Darlehens wichtige Dinge verschwiegen hat und die Bank etwa durch Nachfrage bei der Schufa erst im Nachhinein davon Kenntnis erlangt. Eine andere Situation ist die, dass sich beim Darlehensnehmer die finanzielle Lage durch Arbeitslosigkeit derart verändert hat, dass er die vereinbarten Darlehensraten einfach nicht mehr aufbringen kann und so ein Rücktritt vom Darlehensvertrag erklärt werden muss. Da es sich bei einer solchen Rücktrittserklärung immer um eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners handelt, ist es gleich, wer diesen Rücktritt in einer solchen Situation erklärt.
Der Darlehensnehmer jedenfalls kann einen Rücktritt z. B. dann erklären, wenn er selbst von Kaufvertrag zurücktritt und so das Darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Auf jeden Fall muss der Rücktritt vom Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgen.
Ein Rücktritt vom Darlehensvertrag ist im übrigen auch immer mit Kosten für den Darlehensnehmer verbunden. So kann die Bank vom Darlehensnehmer einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung, auch Nichtabnahmeentschädigung genannt, verlangen.