Deutschland ist bereits seit Jahren bestrebt, den Energieausstoß im Land zu reduzieren und so den Treibhauseffekt zu verringern und gleichzeitig Vorbild für andere Länder zu sein. Erst im Oktober 2009 trat deshalb eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft, die unter anderem energetische Vorgaben für Neubauten enthält. Nach diesem Vorbild sind jetzt auch die Förderkredite der bundeseigenen KfW Förderbank ausgerichtet, die für den Neubau eines Hauses oder die Sanierung eines Objektes, welches einen nur geringen Energiebedarf ausweist, zinsgünstige Darlehen anbietet.
Als Grundlage für die Einordnung des Objektes gilt das KfW-Effizienzhaus. Seit Oktober 2009 gelten jetzt neben den bereits bestehenden Förderstufen des KfW-Effizienzhauses 100, 70 und 55 drei weitere Förderstufen, darunter auch die Förderstufe des KfW Energieeffizienzhauses 115. Bei diesem Objekt darf der Jahresprimärenergiebedarf 100% des von der KfW benannten Energieverbrauches nicht überschreiten. Der so genannte Transemissions-Wärmeverlust hingegen kann bis zu 115% betragen. Dabei gilt, dass Objekte mit geringerem CO2-Ausstoss auch mit günstigeren Krediten gefördert werden, so dass der Anreiz besteht, ein möglichst Energie sparendes Objekt zu errichten oder ein bestehendes Objekt mit entsprechenden Maßnahmen zu sanieren.
Um die zinsgünstigen Darlehen der KfW Förderbank nutzen zu können, muss natürlich ein Sachverständiger beauftragt werden, der den entsprechenden Energiebedarf des Hauses berechnen und nachweisen kann. Gefördert werden dabei unter anderem Objekte zur Selbstnutzung, aber auch vermietete Objekte können über diese Förderkredite von Privatpersonen oder auch Wohnungsbaugesellschaften finanziert werden.
Grundsätzlich genehmigt die KfW Förderbank bis zu 100% der förderfähigen Kosten, zum Beispiel für eine neue Wärmedämmung, den Einbau neuer Fenster oder aber die Dämmung des Daches. Pro Wohneinheit werden im Bereich der Sanierung jedoch maximal 75.000 Euro gefördert, bei Einzelmaßnahmen ist die Förderhöhe auf 50.000 Euro begrenzt.
Der Antrag für das Förderdarlehen der KfW zur Sanierung eines KfW Energieeffizienzhauses 115 kann bei einer Bank der Wahl gestellt werden. Idealerweise wird das Förderdarlehen in den Finanzierungsplan eingebunden, um auch die monatliche Belastung für die Rückzahlung und Tilgung berücksichtigen zu können.