Die Santander Bank bewirbt eine Variante ihres Dispositionskredits mit dem Namen Zweitdispo. Diese Bezeichnung weist darauf hin, dass der Verfügungsrahmen zusätzlich zu dem bereits bei der Hausbank bestehenden Dispositionskredit eingerichtet wird. Als Höhe für den Zweitdispo gibt die Santander Bank grundsätzlich 2000 Euro an, im Preisverzeichnis lässt sich jedoch nachlesen, dass die Bank eine höhere Insanspruchnahme gegen einen spürbaren Zinsaufschlag duldet.
Für die Beantragung des Zweitdispos wird kein Verdienstnachweis verlangt, als Voraussetzung wird lediglich Bonität genannt. Da über das Einkommen des Antragstellers keine Auskünfte eingeholt werden, beschränkt sich die Bewertung der Bonität offensichtlich auf eine positive Schufa-Auskunft.
Die Abwicklung des Darlehens ist denkbar einfach, der Kunde erhält eine als Clever Card bezeichnete zusätzliche Master Card der Santander Bank, mit dieser kann er im Rahmen seines Verfügungsbetrages beim Einkaufen bezahlen oder am Geldautomaten Bargeld abheben. Neben den Automaten der Santander Bank stehen auch die Geldausgabegeräte der anderen Banken des Cash Pools für die kostenfreie Geldabhebung zur Verfügung.
Die Zinsen für den Santander Zweitdispo sind günstiger als die üblichen Zinsen für den Dispositionskredit, sie sind aber deutlich höher als Zinsen für einen Ratenkredit. Eine Besonderheit stellt die Zinsfreiheit in den ersten sechs Monaten nach dem Erhalt der Clever Card dar.
Die Bezeichnung als Zweitdispo ist bei einer strengen Auslegung des Begriffs „Dispositionskredit“ nicht ganz zutreffend, da ein solcher normalerweise flexibel aus den laufenden Geldeingängen zurückgezahlt wird. Beim Zweitdispo der Santander Bank ist ein monatlicher Mindestbetrag für die Rückzahlung vorgeschrieben, dieser beläuft sich auf 2,5 Prozent der entliehenen Summe oder mindestens 25 Euro; das Tilgen eines höheren Betrages ist jederzeit ohne weitere Bedingungen möglich.
Der Santander Zweitdispo stellt eine sinnvolle und preiswerte Ergänzung zum Dispositionskredit des eigenen Girokontos dar; er sollte zur Vermeidung des Überschuldungs-Risikos aber nicht von Personen verwendet werden, deren Antrag auf einen Ratenkredit wegen eines zu geringen Einkommens abgelehnt wurde.