Der Begriff „Schuldinstrument“ wird vorwiegend von Banken bei ihrer Bilanzerstellung gebraucht.
Schuldinstrumente sind vorhandene verbriefte Sicherheiten. Je nach den getätigten Bankgeschäften können dies Anleihen, Wertpapiere oder sogar Kredite sein.
Anleihen gehören zu den typischen Schuldinstrumenten. Sie werden mit Laufzeiten von mindestens einem Jahr ausgegeben und sind in erster Linie für die Beschaffung von Kapital vorgesehen. Länder, Gemeinden sowie viele Institutionen – auch Unternehmen – emittieren Anleihen (engl. Bond).
Sie stellen ein Versprechen dar, einen festgelegten Nennbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum auszugleichen. Dabei bezahlt der Emittent dem Käufer Zinsen. Anleihen laufen häufig über 5, 10 oder 20 Jahre.
Wertpapiere sind ein verbrieftes Recht zum Beispiel an einer Forderung oder an einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Hierfür muss der Wertpapierinhaber eine entsprechende Urkunde besitzen, damit er im Zweifelsfall sein Recht geltend machen kann.
Kredite sind eine verbreitete Form von Geldvergabe, bei der ein Kreditgeber dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag (oder auch Güter) leiht und dafür Zinsen erhält.