Schuldverschreibungen sind Anleihen von öffentlichen oder privaten Schuldnern. Ein Schuldversprechen ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den ein Verdienst in einer Art zugesagt wird, dass das gemachte Versprechen die Verpflichtung eigenständig fundiert darlegen soll. Das Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird. Beide sind abstrakte, vom Versprechungsgrund gelöste Rechtsgeschäfte – im Gegensatz zu den kausalen Rechtsgeschäften – und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Ausnahmen: bei Vollkaufleuten und bei Abgabe der Erklärung im Wege einer Abrechnung oder eines Vergleichs.
Schuldversprechen liegen u. a. bei den Inhaberpapieren vor, also Urkunden, in denen sich der Aussteller, ohne einen bestimmten Gläubiger zu nennen, zu einer Leistung an den Inhaber der Urkunde verpflichtet.
Staatliche Schulden können durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Obligationen) oder Schatzanweisungen, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten oder Aufnahme von Darlehen gegen Schuldscheine aufgenommen werden.
Die Schuldverschreibungen dienen zur Aufnahme einer kurz- oder mittelfristig zurückzuzahlenden Schuld. Sie stellen Anweisungen der Finanzverwaltung auf die Staatskasse dar und können verzinslich oder unverzinslich ausgegeben werden. Im letzteren Falle werden sie wie Wechsel unter Abzug des Diskonts (Zwischenzinses) verkauft. Festverzinsliche Schuldverschreibungen können in das Bundesschuldbuch eingetragen werden.
Effekten sind vertretbare, d. h. durch andere, gleichlautende Papiere ersetzbare Wertpapiere, die als Schuldverschreibungen ein Forderungsrecht mit bestimmtem Zinsertrag, als Aktien ein Anteilsrecht mit dauerndem, aber unbestimmtem Ertrag verkörpern. Zu den Schuldverschreibungen zählen auch Pfandbriefe, d. h. durch Hypotheken gesicherte langfristige festverzinsliche Schuldverschreibungen von Grundkreditanstalten, also öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Schuldverschreibungen (Obligationen) müssen entweder Inhaberpapiere oder Namenspapiere mit Orderklausel sein.
Eine Mischung zwischen Aktien und Obligationen sind die sogenannten Wandelschuldverschreibungen, auch Convertible Bonds genannt. Dies sind Schuldverschreibungen, die ihren Inhaber berechtigen, innerhalb einer bestimmten Frist unter Zugrundelegung eines Umtauschverhältnisses den Umtausch der Obligationen in Aktien zu verlangen. Durch die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen soll bei der Emission ein höherer Gegenwert erzielt werden, als er bei einfachen Schuldverschreibungen ohne Umtauschrecht zu erwarten wäre. Es wird gewissermaßen „der künftige Aktienwert“ diskontiert. Das Risiko trägt der Inhaber des Papiers, weil das bei der Ausgabe gezahlte Aufgeld (Agio) bei dem Aktienunternehmen verbleibt, unabhängig davon, ob sich die Erwartungen realisieren lassen.