Bei einem Schuldwechsel handelt es sich um die schriftliche Fixierung eines Zahlungsversprechens durch den Schuldner. Das Dokument wird als Wertpapier bezeichnet und geht in den Besitz des Gläubigers über und verbleibt dort bis zur Einlösung. Auf einem Schuldwechsel muss die Geldsumme, der Gläubiger, der Schuldner, die Frist und eventuell der Wechselnehmer schriftlich hinterlegt werden. Gesetzlich ist der Schuldwechsel, wie auch andere Arten des Wechsels, im Wechselgesetz geregelt. Von einem Schuldwechsel geht eine Zahlungsverpflichtung aus, die nicht in Zusammenhang mit anderen Geschäften der Beteiligten steht.
Ein Schuldwechsel kann in verschiedener Art und Weise behandelt werden. Der Inhaber kann diesen Wechsel bis zur angegebenen Frist verwahren und dann zur Einlösung auffordern. Er kann ihn aber auch an eigene Gläubiger zur Zahlung seiner Verbindlichkeiten weitergeben. Auch ist eine Verpfändung oder die Weitergabe an ein Kreditinstitut zur Einziehung möglich.
Ist der Schuldwechsel zum Termin der Jahresbilanz noch vorhanden, so muss er getrennt von anderen Buchschulden ausgewiesen werden.
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