Unter Sondertilgung versteht man eine außerplanmäßige Zahlung neben den vereinbarten Tilgungsraten. Mit Sondertilgungen verkürzt man die Laufzeit des Darlehens. Bei den KfW-Produkten sind Sondertilgungen teilweise möglich, bei manchen Förderprogrammen aber auch ausgeschlossen. So ist bei dem KfW-Studienkredit und dem Bafög-Bankdarlehen eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich. Auch bei dem Programm – Start Geld für Existenzgründer sind Teil- oder Gesamtrückzahlungen vorzeitig möglich. Dagegen sind Darlehen aus dem Regionalförderprogramm, Investitionskredite für Kommunen und Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm für Mittelständische Unternehmen nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm ist während der Zinsbindungsfrist eine vorzeitige Tilgung ausgeschlossen. Dieses Programm richtet sich an Personen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen.
Wer bereits eine Immobilie besitzt und diese sanieren oder modernisieren möchte, kann weitere Programme der KfW in Anspruch nehmen. So gibt es die Förderprogramme Energieeffizientes Bauen, Wohnraum-Modernisieren Standard, Altersgerecht Umbauen und Energieeffizient Sanieren. Bei all diesen Darlehen ist während der 1. Zinsbindungsfrist eine Teil- oder Gesamtrückzahlung ohne Kosten jederzeit möglich. In der 2. Zinsbindungsphase erlaubt die KfW Sondertilgungen meist nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Außerplanmäßige Tilgungen sollten vorher bei der KfW angekündigt werden. Meist gibt es feste Termine für die Zahlungen.
Prinzipiell sind Sondertilgungen bei Krediten eine gute Sache. Man ist eher schuldenfrei und durch eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, entstehen weniger Zinsen und der Kredit ist billiger. Wer also die finanziellen Mittel verfügbar hat, sollte kostenfreie Sondertilgungen nutzen. Sind außerplanmäßige Zahlungen nur möglich, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber gezahlt wird, sollte man genau prüfen und rechnen.