Bei der Vergabe von Krediten werden die Konditionen in einem entsprechenden Kreditvertrag festgehalten. Jede Abweichung von diesem Kreditvertrag muss, vor allem wenn es auf Initiative des Kreditnehmers hin geschieht, auch mit beiden Seiten entsprechend abgesprochen und bedarf auch nicht selten der Zustimmung einer der beiden Seiten. Insofern ist es wichtig, dass vor Abschluss des Kreditvertrages auch alle möglichen Modalitäten zwischen den Vertragsparteien durchgesprochen werden und wenn gewünscht auch im Vertrag festgehalten werden. Das gilt auch für das so genannte Sondertilgungsrecht. So wird jeder Kreditnehmer dem Grunde nach froh sein, wenn er seinen Kredit irgendwann einmal getilgt hat und insoweit für diesen keine Raten mehr zahlen muss. Ein Sondertilgungsrecht gibt ihm daher die Möglichkeit, zusätzlich zu den regelmäßigen Raten einen Betrag zur Tilgung zu leisten. In den meisten Fällen kann der Kreditnehmer diese Option einmal im Jahr wahrnehmen. Allerdings ist die Höhe der Sondertilgung begrenzt. In der Regel sind es 1 % der Versicherungssumme; eine höhe Tilgungsmöglichkeit ist aber auch denkbar.
Kreditnehmer sollten bei einem ihnen eingeräumten Sondertilgungsrecht aber darauf achten, dass sie dieses Recht als Option wahrnehmen können und dass sie im Kreditvertrag nicht verpflichtet werden, eine derartige jährliche Sondertilgung zu leisten. Denn nicht immer sind die finanziellen Verhältnisse derart günstig, dass die Kreditnehmer das Geld auch zur passend Verfügung haben.
Ein Sondertilgungsrecht ist aber auf alle Fälle eine lohnenswerte Option, auf die nicht so ohne weitere verzichtet werden sollte, auch wenn der Zinssatz mitunter ein wenig höher ist als bei einem Annuitätendarlehen ohne Sondertilgung. Denn mit jeder zusätzlichen Zahlung verringert sich die Kreditschuld. Fehlt diese Option für ein Sondertilgungsrecht wird die Tilgung des Kredits zwar nicht ins unendliche hinausgezögert, doch ist sie spürbar.
Eine Sondertilgung zu leisten ohne dass die Option im Kreditvertrag ausdrücklich eingeräumt worden ist, ist aber insoweit nicht ratsam, da die Bank für diese freiwillige und nicht vereinbarte Zahlung eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellen kann oder den Sondertilgungsbetrag gar nicht erst akzeptiert.