Bei einer Spitzenrefinanzierungsfazilität (kurz: SRF) handelt es sich um die Möglichkeit für Geschäftsbanken im europäischen Raum, bei der Europäischen Zentralbank (EZB) kurzfristig Geld zu leihen. Die EZB erhebt dafür einen Spitzenrefinanzierungssatz (SRS). Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ersetzte die damalige Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank und ist jetzt ein geldpolitisches Instrument der EZB.
Spitzenrefinanzierungsgeschäfte erfolgen auf Initiative einzelner Geschäftsbanken, die für Transaktionen mit der EZB zugelassen sind. Bei der Zentralbank können sich Banken durch Verpfändungen von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere) so kurzfristig Geld beschaffen. Sobald die Bank bei der EZB zum Tagesende offene Sollsalden auf den Konten hat, erfolgt automatisch die Umwandlung in Spitzenrefinanzierungsfazilitäten. Generell werden diese sowohl dauerhaft als auch in unbegrenzter Menge angeboten.
Meist wird der Spitzenrefinanzierungssatz als einer der drei Leitzinsen bezeichnet und bildet die Obergrenze des Zinskorridors. Der Spitzenrefinanzierungssatz liegt immer einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität hat zwei Aufgaben. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, kann sich eine Bank so jederzeit Liquidität verschaffen, weshalb die SRF den Zweck der Liquiditätssicherung sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve erfüllt. Außerdem können sich Geschäftsbanken innerhalb einer kurzen Zeit mit Krediten versorgen (als Übernachtkredite bezeichnet). Die Übernachtkredite müssen jedoch günstiger sein, als die Spitzenrefinanzierungsfazilität, damit auf dem Interbankenmarkt Geschäfte zustandekommen. Wenn die EZB den SRS senkt (bzw. erhöht), dann senken (bzw. erhöhen) auch die Geschäftsbanken ihre Zinsen für Kredite