Dass die meisten Menschen ein vor dem Gesetz ordentliches Leben führen heißt nicht unbedingt, dass man nicht doch einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann. Dabei sollten so genannte Kavaliersdelikte wie das Falschparken mit dem Bezahlen des Knöllchens abgetan sein. Und wer aufgrund zu schnellen Fahrens einen Bußgeldbescheid erhalten hat, der wird in der Folgezeit nach Zahlen der Buße ebenfalls keine Probleme bekommen. Anders sieht es aber aus, wenn man verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben und dafür sogar Gefahr läuft, vorübergehend in Untersuchungshaft genommen zu werden. Zwar muss spätestens sechs Monate nach Anordnung der Untersuchungshaft das Verfahren vor dem zuständigen Strafgericht eröffnet worden sein, doch kann eine solch lange Zeit zermürbend sein, vor allem wenn sich am Ende des Prozesses herausstellt, dass der Anklagevorwurf haltlos ist und wenn nicht ein Freispruch, dann wenigstens eine Bewährungs- oder Geldstrafe herauskommt. Dann wäre für die Dauer der Untersuchungshaft sogar eine Entschädigungszahlung fällig.
Da eine Untersuchungshaft aber niemals grundlos angeordnet wird ist es auch nicht einfach, sich dieser legal zu entziehen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Beschuldigte eine Kaution hinterlegt und ihm dann bestimmte weitere Auflagen erteilt werden. Eine solche Kaution kann je nach Tatvorwurf mehrere tausend Euro betragen, die in bar zu zahlen sind. Wer diese Summe nicht aufbringen kann, kann sie durch ein sogenanntes Strafkautionsdarlehen erhalten. Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Diese, als zusätzliche Komponente zur Privat-Rechtsschutz abzuschließende Versicherung zahlt im Falle des Vorwurfes einer Straftat den Anwalt, die Kosten für das Strafverfahren sowie die Zeugenauslagen. Zudem wird ein Strafkautionsdarlehen gewährt, was dem Beschuldigten die Untersuchungshaft erspart.
Die meisten Versicherer gewähren ein Strafkautionsdarlehen zwischen 60.000 und 100.000 Euro. Diese Summe sollte in der Regel ausreichen, um die Untersuchungshaft abzuwenden. Allerdings wird die Straf-Rechtsschutz ein Strafkautionsdarlehen nicht gewähren, wenn der Beschuldigte des Mordes beschuldigt wird. Hier gewährt die Straf-Rechtsschutz ganz allgemein keine Kostenübernahme, sondern der Beschuldigte muss alle entstandenen Auslagen selbst bezahlen, wobei bei einem solchen Vorwurf sich eine Untersuchungshaft nicht vermeiden lassen wird.