Das Wort „syndiziert“ stammt aus dem Englischen und hat die Bedeutung: Interessengemeinschaft oder auch Konsortium. Aus diesem Grund sind syndizierte Darlehen auch als Konsortialkredite bekannt. Hierbei handelt es sich um Darlehen an deren Vergabe mehrere Kreditgeber beteiligt sind. Zwei oder mehrere Kreditgeber, beispielsweise Banken, bilden gemeinsam eine Interessengemeinschaft und fungieren zusammen als Kreditgeber.
Syndizierte Darlehen werden insbesondere bei sehr hohen Kreditsummen, sogenannte Großkredite, vergeben. Zu den klassischen Kreditnehmern gehören zum Beispiel Unternehmen, Finanzinstitute oder öffentliche Institutionen. Sehr häufig werden syndizierte Darlehen in der Immobilienbranche für Großprojekte vergeben.
Die syndizierten Darlehen bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch den Kreditgebern Vorteile. Dem Kreditnehmer wird eine hohe Flexibilität bezüglich der Kreditsumme geboten. Des Weiteren hat er die Wahl bei den Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten, der Währung sowie der Zinsfestsetzung.
Die Kreditgeber, alle beteiligten Banken, teilen Risiken und Kosten gleichermaßen. So wird eine Risikostreuung ermöglicht.
Der Verlauf eines syndizierten Darlehens gleicht dem des herkömmlichen Darlehens. Der Kreditnehmer erhält einen Kreditvertrag und hat einen Ansprechpartner. Bei Bestehen eines Kreditwunsches wendet sich der Kreditnehmer an eine seiner Hausbanken, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Rückzahlung erfolgt wie bei einer normalen Kreditvergabe. Lediglich der Zinssatz besteht aus zwei Komponenten. Zum einem aus dem Zinsaufschlag, welcher von der Bonität des Kreditnehmers abhängt. Dabei zahlt dieser bei geringer Bonität einen höheren Zinsaufschlag. Die zweite Komponente ergibt sich aus dem Referenzzinssatz. Die Laufzeit von syndizierten Darlehen ist zu vergleichen mit Hypothekendarlehen und meist relativ langfristig.