Unter Tilgungsverrechnung ist die Reduzierung eines ausgereichten Kredites um die geleisteten Tilgungsbeiträge zu verstehen. Bei einer taggenauen Tilgungsverrechnung wird die Restschuld bei eingehenden Tilgungsbeiträgen sofort reduziert, was zur Folge hat, dass Kreditzinsen immer nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditteil gezahlt werden müssen.
Die taggenaue Tilgungsverrechnung ist die für den Kreditnehmer günstigste Verrechnungsmethode; sie ist zugleich die heute in der Regel angewandte Verrechnungsart. Grundlage der Tilgungsverrechnung sind die im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarungen. In der Praxis sind, unabhängig davon, ob eine gleich bleibende Tilgung oder die vorherrschende annuitätische Tilgung vereinbart wurde, die Zins- und Tilgungszahlungen jeweils zum gleichen Termin fällig. Auch der Laie kann – neben der Prüfung der im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarung – mit einem Blick auf den Tilgungsplan erkennen, ob sein Kreditgeber tatsächlich eine sofortige Tilgungsverrechnung vorsieht: Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Zinsanteil mit jeder geleisteten Zahlung verringert.
Grundsätzlich möglich ist unabhängig von der Fälligkeit der Rate eine monatliche, eine vierteljährliche, eine halbjährliche und eine jährliche Tilgungsverrechung. Das bedeutet, der Kreditvertrag kann vorsehen, dass die Raten (inklusive des Tilgungsanteils) zwar monatlich gezahlt werden, die Reduzierung der Restschuld um die geleisteten Tilgungsbeträge jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine solche Tilgungsverrechnungsmethode führt zu einer Verteuerung des Kredites, da für die Zeit von der Zahlung der Tilgungsrate bis zur Tilgungsverrechnung Zinsen auf bereits getilgte Beträge gezahlt werden müssen. Eine nicht taggleiche Tilgungsverrechnung wirkt sich demnach immer zu Lasten des effektiven Jahreszinses aus (siehe Tilgungsverrechnungstermine).
In der Praxis kommt es in der Regel nicht vor, dass die Termine für die Zinszahlung und die Ratenzahlung voneinander abweichen. Die taggleiche Tilgungsverrechnung lässt sich somit optimal durch die Systeme umsetzen. Sofern der Kreditvertrag Sondertilgungen oder eine komplette vorzeitige Rückzahlung vorsieht oder solche Zahlungen nach dem Gesetz (Verbraucherkreditrichtlinie) erlaubt sind, ist seitens des Kreditnehmers bei Abschluss des Kreditvertrages darauf zu achten, dass auch für solche Zahlungen die tagesgleiche Tilgungsverrechnung gilt.