Die Auszahlung eines Darlehens kann immer erst dann erfolgen, wenn die von der Bank genannten Voraussetzungen erfüllt werden konnten. Zu diesen Voraussetzungen gehört natürlich die Unterschrift des Darlehensvertrages, aber auch die Bestellung der im Vertrag benannten Sicherheiten. Sofern es sich um ein Immobiliendarlehen handelt, muss demnach erst die Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein. In Ausnahmefällen kann die Bank der Darlehensvalutierung auch dann stattgeben, wenn die Grundschuld bei einem Notar bestellt wurde, die Eintragung ins Grundbuch aber noch einige Zeit beanspruchen wird. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Kredit auf das vom Kunden benannte Konto ausgezahlt werden.
In der Regel erfolgt die Auszahlung des Kreditbetrages dabei in einer Summe. Im Fall von Immobilienkäufen wird der Kreditbetrag dabei zumeist nach Vorlage der Fälligkeitsmitteilung seitens des Notars direkt an den Verkäufer überwiesen, so dass die Bank einen Nachweis der Mittelverwendung erhält. Lediglich bei Neubauten wird hier eine Ausnahme gemacht. Grund hierfür ist, dass bei einem noch nicht fertig gestellten Objekt die Werthaltigkeit der Grundschuld nicht gegeben ist. Sollte das Geld, anders als ursprünglich angegeben, nicht ins das Haus investiert werden, wäre die Sicherheit der Bank nichtig und das Kreditrisiko enorm hoch.
Daher nutzen die Banken die Möglichkeit der Teilvalutierung. Sie bezahlen die Kreditsumme somit nur dann aus, wenn das Geld auch tatsächlich in den Hausbau investiert wird. Um dies nachzuweisen, muss der Architekt einen Bautenstandsbericht erstellen und diesen an die Bank weiterleiten. Sofern es sich um Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten handelt, kann alternativ auch die Rechnung des Handwerkers vorgelegt werden, die dann direkt von der Bank bezahlt wird. Somit wird der Kreditbetrag je nach Baufortschritt als Teilsumme ausgezahlt.
Teilauszahlung des Kredits ist beim Bau von Immobilien die Regel – doch darf die Bank für die Teilvalutierung Gebühren nehmen?
Die erste Teilsumme ist dabei meist mit Fertigstellung der Bodenarbeiten fällig, weitere Teilvalutierungszahlungen erfolgen dann bei Fertigstellung der Rohbauarbeiten, der Fertigstellung des Daches sowie dem Einbau von Fenstern oder Heizung. Die Schlusszahlung wird letztlich erst dann ausgezahlt, wenn der Architekt die Fertigstellung des Objekts bestätigt.
Diese Teilvalutierungszahlungen werden üblicherweise von den Banken durchgeführt, auch aufgrund ihrer eigenen Sicherheit. Aus diesem Grund fallen in der Regel keine Teilvalutierungsgebühren an, meist sind fünf Teilzahlungen vertraglich geregelt. Lediglich dann, wenn Kunden häufige Teilzahlungen wünschen, könnten für Teilvalutierung Gebühren pro Auszahlung berechnet werden, die dann entweder als Prozentsatz der Darlehenssumme oder als Pauschalbetrag (Bsp. 50 Euro) berechnet werden.