Wenn der Kunde im Rahmen der Kreditrückzahlung eine Aussetzung der laufenden Tilgungsleistungen beantragt oder wenn die Bank diese Möglichkeit ausdrücklich anbietet, spricht man von einer Tilgungsstundung. Durch die Stundung der Tilgungsleistungen ist der Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum finanziell entlastet und muss während dieser Zeit meistens nur die anfallenden Zinskosten begleichen.
Wenn der Kunde eine zeitweise Aussetzung der Tilgungsrate wünscht muss dies rechtzeitig schriftlich beantragt und von der Bank genehmigt werden. Sollte der Kreditnehmer einfach eigenmächtig die Zahlung der Tilgungsraten unterbrechen verletzt er seine vertraglichen Verpflichtungen und wird von der Bank gemahnt.
Viele Anbieter ermöglichen dem Kreditnehmer zur finanziellen Entlastung von einer Tilgungsstundung zu profitieren und Raten auszusetzen. Hierbei ist entweder die Anzahl der Raten vorgegeben die insgesamt oder jährlich ausgesetzt werden können oder der Zeitraum, während dem der Kreditnehmer die Möglichkeit der Tilgungsstundung nutzen kann. Wenn nur einzelne Raten gestundet werden dürfen, können bestimmte Bedingungen gelten, die vorsehen, dass zwischen zwei ausgesetzten Raten eine bestimmte Frist eingehalten werden muss.
Die Stundung der Tilgungsraten kann mit Gebühren verbunden sein, da die Bank den Tilgungsplan, der zum Zeitpunkt der Kreditvergabe aufgestellt wurde und die Entwicklung der Zins- und Kreditlast illustriert, revidiert werden muss. In anderen Fällen ist die Stundung der Tilgungsleistungen schon im Tilgungsplan vorgesehen und gilt als Bestandteil des Vertrages. Dann fällt keine Gebühr für die Aussetzung der Rate an. Allerdings hat der Kreditnehmer bei einer solchen Vertragsgestaltung keine Wahl und muss meist zu Anfang der Vertragslaufzeit während einer Dauer von 1 bis 5 Jahren eine tilgungsfreie Zeit einhalten. Dies ist häufig bei umfangreichen und langfristigen Finanzierungen, die durch staatliche Förderbanken bereitgestellt werden, der Fall. Der Kreditnehmer ist hierdurch tatsächlich finanziell flexibler und durch den Wegfall der Tilgungsrate entlastet, aber die Zinskosten sind so unverhältnismäßig hoch. Dies liegt daran, dass der Zinssatz stets auf die verbleibende Kreditschuld und nicht auf den ursprünglich ausgezahlten Kreditbetrag berechnet wird. Da sich die Kreditschuld allerdings bei einer Tilgungsstundung zunächst nicht verringert, verringert sich auch die Zinslast nicht und bleibt während der gesamten Zeit der Tilgungsaussetzung gleich hoch. Im Weiteren wird durch eine Tilgungsstundung die Laufzeit des Kreditverhältnisses verlängert, da die ausgesetzten Raten quasi angehängt werden. Eine längere Laufzeit führt zwangsläufig zu einer höheren Zinsbelastung.