Ein so genannter Unternehmerkredit, der auch als Firmenkredit bezeichnet wird, unterliegt anderen Voraussetzungen als ein normaler Kredit für einen angestellten Arbeitnehmer. Der Unternehmerkredit wird oft als Betriebsmittelkredit gewährt, zum Beispiel zum Kauf neuer Maschinen oder von Rohstoffen, die im jeweiligen Unternehmen weiterverarbeitet werden. Für die Kreditvergabe ist vor allem die Bonität der betreffenden Firma ausschlaggebend. Diese muss von der Bank geprüft werden; seit der Einführung der Basel II-Richtlinien betrifft eine solche Prüfung nicht mehr nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe oder sogar Freiberufler.
Geprüft werden bei einem Unternehmerkredit ähnliche Punkte wie auch bei einem Kredit für Selbständige. Vor dem Kreditantrag sollte man Unterlagen wie die betriebswirtschaftliche Auswertung oder die Gewinn und Verlust-Rechnung zusammenstellen. Die Prüfung dieser Unterlagen ist für die Bank zwar wesentlich komplizierter als der Blick auf eine Gehaltsabrechnung bei einem Angestellten, durch eine übersichtliche Buchführung und Gewinne im laufenden Betrieb lassen sich allerdings oft gute Konditionen aushandeln. Diese sind in der Regel beim Gespräch über die Kreditvergabe verhandelbar, da es aufgrund der jeweils individuellen Gegebenheiten nur Vorgaben, in der Regel aber keine starren Richtlinien bei der Bank gibt.
Weil schon die Prüfung diverser Unterlagen vor der eigentlichen Kreditvergabe einen gewissen Aufwand für die Bank darstellt, verlangen manche Kreditinstitute Gebühren für diese Tätigkeit. Kommt es später zum Kreditvertrag, werden diese Gebühren allerdings mit den für den Kredit selbst anfallenden Gebühren verrechnet.
Eine Besonderheit beim Unternehmerkredit sind spezielle Angebote zu Förderkonditionen. Diese werden zwar ebenfalls über die Hausbank beantragt, die Mittel werden jedoch von einem anderen Institut bereitgestellt, etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch einige Bundesländer haben spezielle Mittel für solche Kredite bereitgestellt. In der Regel muss das Unternehmen, das diesen Kredit beantragt, bestimmte Voraussetzungen erfüllen und profitiert dann von besonders günstigen Zinsen sowie vorteilhaften Kreditkonditionen, etwa einer tilgungsfreien Anlaufphase oder kostenfreier vorzeitiger Tilgung. Zu den Voraussetzungen zählt dann etwa, dass das vergebene Geld in einem bestimmten Gebiet investiert werden muss oder dass die Vergabe an die Schaffung einer gewissen Anzahl neuer Arbeitsplätze verbunden ist. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können mit solchen Angeboten auch größere Investitionen finanzieren, die sonst ein zu hohes Risiko darstellen würden.