Der KfW-Unternehmerkredit finanziert Betriebsmittel und Investitionen oder kann zum Ausgleich kurzfristiger finanzieller Engpässe genutzt werden. Eingesetzt werden kann der Kredit sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Existenzgründer können ihn ebenfalls in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, das neu zu gründende Unternehmen verspricht langfristig Erfolg.
Bei einem geringen Zinssatz beträgt die Zinsbindung bis zu 20 Jahre. Die Hausbank wird dabei zu 50 Prozent von der Haftung freigestellt. Der Unternehmerkredit der KfW kann mit öffentlichen Fördermitteln sowie mit anderen Programmen der KfW kombiniert werden.
In Anspruch genommen werden kann der Unternehmerkredit von privatwirtschaftlichen Unternehmen im In- und Ausland, Freiberuflern und Existenzgründern. Ausländische Unternehmen werden dann gefördert, wenn es sich um Tochterunternehmen deutscher Firmen oder Joint Ventures handelt, bei denen eine deutsche Beteiligung von mindesten 30 Prozent besteht. Privatpersonen können den Kredit für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer gepachteten oder vermieteten Gewerbeimmobilie beantragen.
Bevor mit dem jeweiligen Vorhaben gestartet wird, muss der Antrag der Hausbank vorgelegt werden. Von der Förderung durch die KfW ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen laufender oder beendeter Projekte, Umschuldungen von Krediten sowie Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden oder saniert werden müssen.
Zu den Investitionen, die über den KfW-Unternehmerkredit finanziert werden können, zählen z.B. Geschäfts- und Betriebsausstattungen, Grundstücke und Gebäude, Bauvorhaben, Firmenfahrzeuge, Lizenzen, Software oder Technologie, Einrichtungsgegenstände, Anlagen und Maschinen, erste Teilnahmen an Messen, externe Beratungsdienstleistungen, die zur Einführung von neuen Produktionsmethoden oder zur Erschließung neuer Märkte erforderlich sind. Nicht kombiniert werden kann der Unternehmerkredit mit Förderkrediten, die von der Haftung freigestellt sind sowie Nachrangdarlehen der KfW.
Der Zinssatz für das KfW-Darlehen richtet sich nach der Entwicklung am Kapitalmarkt. Besonders gute Bedingungen gibt es für kleinere und mittlere Unternehmen. Förderfähige Betriebsmittel oder Investitionskosten können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei ausländischen Investitionen wird nur die Summe des deutschen Investors gefördert. Handelt es sich um ein Vorhaben innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, können auch die Beträge der Partner aus den entsprechenden EU-Staaten gefördert werden.
Der Förderbetrag beträgt für jedes Vorhaben bis zu 10 Millionen Euro.
Für den KfW-Unternehmerkredit wird eine Bereitstellungsprovision erhoben. In der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, anschließend tilgt er den Kredit in vierteljährlichen Raten bzw. bei einem endfälligen Darlehen am Ende der Laufzeit.