Wer den Kauf einer Immobilie plant, wird den Erwerb im Normalfall nur mit Hilfe von Darlehen finanzieren können. Die Höhe der Darlehenssumme, auch Valutierung genannt, und deren Vergabe an den Darlehensnehmer ist aber strengen Kriterien unterworfen. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Darlehensnehmer die monatlichen Raten für das Darlehen auch wirklich aufbringen kann. Anhand der Gehaltsnachweise und der Erklärung des Darlehensnehmers über weitere Verbindlichkeiten aus Krediten, wo die Bank sich durch Einholung einer Schufa-Auskunft rückversichert, ob die Angaben den Tatsachen entspricht, wird über die Gewährung des Darlehens entschieden.
Während beim Erwerb eines bereits fertig gestellten Objektes die Valutierung in einer Summe erfolgt, gestaltet sich die Auszahlung des Darlehensbetrages bei einem Neubauvorhaben etwas anders. Die meisten Bauträger erwarten bereits nach Abschluss eines Teils der Bauphase, dass ihnen ein Teil der Baukosten erstattet wird und verschicken entsprechend Rechnungen an den Bauherren. Dieser muss dann um eine Teilvalutierung (auch: Teilauszahlung) bei seiner Bank nachsuchen und dafür natürlich entsprechend bereits Zins- und Tilgungsleistungen erbringen. Oftmals ist sogar eine Zwischenfinanzierung erforderlich, wenn der Bauherr noch in einem Objekt wohnt, was er naturgemäß noch nicht verkaufen kann und wofür er selbst noch Raten an die Bank zahlt.
Ist die Valutierung erfolgt und die Zins- und Tilgungsleistung wird vereinbarungsgemäß erbracht, erhält der Darlehensnehmer zum Ablauf des Kalenderjahres immer eine Auflistung über die geleisteten Zahlungen und daraus resultierende Restvaluta seines Darlehens. An dieser Restvaluta orientiert sich im übrigen nach Ablauf der Zinsbindung auch die Höhe der Darlehens für die Anschlussfinanzierung.