Der Variokredit ist auch unter den Bezeichnungen „Abrufkredit“ oder „Rahmenkredit“ bekannt. Charakteristisch für diese Kreditform ist, dass das jeweilige Bankinstitut dem Antragsteller einen Kredit einräumt, der innerhalb eines nach speziellen Kriterien festgelegten Rahmens liegt. Diesen kann der Bankkunde dann bei Bedarf in Anspruch nehmen.
Hierbei werden von dem Kreditnehmer ausschließlich Zinsen für den auch tatsächlich von ihm beanspruchten Teil des Variokredites bezahlt. Der diesbezügliche Kreditrahmen, der dem Kreditnehmer zur Verfügung steht, kann bei einigen Banken zwischen Beträgen von 2.500 bis zu 25.000 € variieren. Die Laufzeit des Kredites kann bis zu 84 Monaten betragen. Besonders praktisch für den Kreditnehmer ist beim Variokredit die folgende Regelung: Wenn der Kreditnehmer innerhalb des Kreditrahmens bereits Teilbeträge getilgt hat, kann er diese Beträge bei Bedarf immer wieder aufs Neue in Anspruch nehmen.
Der Variokredit weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Dispositionskredit auf, der fast allen Inhabern eines Girokontos auf ihrem privaten Konto gewährt wird. Allerdings unterscheidet sich der Variokredit von dem Dispositionskredit in zwei wesentlichen Punkten: Die dafür zu zahlenden Zinsen sind in aller Regel niedriger, als dies bei einem Dispositionskredit der Fall ist. Auch kann der Variokredit bei einem beliebigen Bankinstitut autonom in Anspruch genommen werden, ohne dass von dem Kreditnehmer dort zur gleichen Zeit ein zusätzliches Girokonto unterhalten werden muss.
Mit einem Variokredit lässt sich aufgrund des günstigeren Zinsniveaus sehr gut ein Dispositionskredit ausgleichen. Möchte jemand allerdings auf lange Sicht Zinsen einsparen, so ist er mit einem kostengünstigen Ratenkredit am besten beraten. Was das für Variokredite geltende Zinsniveau betrifft, so liegt das unterste Zinsniveau aktuell bei ca. 8 Prozent. Für die Gewährung eines Variokredites wird von der betreffenden Bank, wie auch bei anderen Kreditformen, aus Sicherheitsgründen stets eine gewisse Bonität des Antragstellers vorausgesetzt.
Für den Antragsteller heißt dies ganz konkret, dass die Einholung einer Schufa-Auskunft durch die Bank nicht auf eine finanzielle Notlage hindeuten darf und dass die Einkommensverhältnisse eine flexible Tilgung der Kreditraten ermöglichen sollten.