Unter einem Verrentungsfaktor versteht der Experte eine mathematische Durchschnittberechnung der späteren Rentenauszahlungshöhe einer heute so notwendigen Zusatzrente (Vorsorgeversicherung) unter Berücksichtigung der zumeist monatlichen Einzahlungsraten. Entscheidend für den Verrentungsfaktor ist dabei das Lebensalter bei Vertragsabschluß.
Lebensalter
Dies bedeutet, dass ein an Lebensalter jüngerer Versicherter voraussichtlich weit mehr regelmäßige Beiträge in eine Altersvorsorge einbezahlt, als ein älterer Versicherter. Weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die spätere Rentenauszahlung nach Ablauf der vereinbarten Versicherungslaufzeit höher ausfallen wird.
Die Gegenrechnung stellt ein älterer Arbeitnehmer dar, der aufgrund der noch verbleibenden, aktiven Arbeitsjahre weitaus weniger Ansparungsraten in eine Rentenzusatzversicherung einbezahlen wird und dem zu Folge nur auf eine geringere Auszahlung der Selbigen zurückgreifen kann. Eine Ausnahme besteht natürlich darin, dass er mit weitaus höheren Beiträgen kalkuliert und dadurch die fehlenden Jahre ausgleicht.
Geschlechtsfaktor
Ebenfalls beim Verrentungsfaktor berücksichtigt wird das Geschlecht des Versicherten. Grund hierfür ist, dass Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung besitzen, als Männer. Für die Versicherungen bedeutet diese Tatsache, dass für Frauen längere Rentenzuzahlungen kalkuliert werden müssen.
Versorgungsbausteine
Der Verrentungsfaktor kann mit einer einfachen Formel auch vom Laien berechnet werden, wobei sein Ergebnis als Versorgungsbaustein zu werten ist. Als Beispiel darf eine monatliche Einzahlung von 100 Euro Eigenanteil in eine Zusatzrente verwendet werden, was einem ersten Jahresbeitrag von 1.200 Euro entspricht. Den zahlreich existierenden Lebensalterslisten zum Verrentungsfaktor kann der jährliche Multiplikator entnommen werden, mit dem der Jahresbeitrag multipliziert wird. Dies wird Jahr für Jahr wiederholt und am Ende werden die Ergebnisse zusammen addiert. z.B. 1.200 Euro x Verrentungsfaktor = Versorgungsbaustein 1.
Beim Verrentungsfaktor zu berücksichtigen gilt, dass die Jahresbeiträge laut Vorsorgeverordnung jährlich ansteigen sollen bzw. müssen. Ebenfalls müssen die enthaltenen staatlichen Zulagen hinzugerechnet werden.
Nach der Addition aller Jahresbeiträge, unter Berücksichtigung des Verrentungsfaktors, erfolgt eine Division durch 12 und der Versicherte erhält den später einmal zu erwartenden, monatlichen Rentenbetrag. Ebenso können Zwischenberechnungen erfolgen, die aufzeigen, welchen Rentenstatus der Versicherte zwischenzeitlich erzielt hat, wenn ab sofort keine Einzahlungen mehr erfolgen würden.