Für Ausländer gelten in Bezug auf die Krankenversicherung die in Deutschland sozialrechtlichen Bestimmungen. Für vorübergehende oder dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer besteht die Pflicht einer Krankenversicherung. Bereits bei der Antragstellung eines Visums muss eine bestehende Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Welche Versicherungsmöglichkeiten bestehen für Ausländer?
In Deutschland gibt es zwei Systeme in der Krankenversicherung, die gesetzliche sowie die private KV.
Ausländer, welche in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung pflichtversichert. Nicht erwerbstätige, freiberufliche oder selbständige Ausländer haben die Möglichkeit bei einer privaten Versicherungsgesellschaft eine spezielle Krankenversicherung für Ausländer abzuschließen. Es besteht jedoch auch die Variante bei einer gesetzlichen Krankenkasse einer privaten Zusatzversicherung.
Eine Krankenversicherung muss in jedem Fall den Grundversicherungsschutz umfassen. Dieser beinhaltet:
– ambulante und stationäre Behandlungen
– zahnärztliche Versorgung
– Medikamente, sowie Heil- und Hilfsmittel
– Leistungen für Schwangere
– medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
In der privaten Krankenversicherung ist es möglich auf eigenen Wunsch den Leistungsumfang zu erweitern. Neben der beschriebenen Grundversorgung können zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Beispielsweise: Krankentransport sowie Überführung im Todesfall in das Heimatland des Versicherten. Oftmals geraten Angehörige in dieser schweren Zeit in finanzielle Schwierigkeiten und sind gezwungen Kredite aufzunehmen.
Die privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Ausländer an. Die unterschiedlichen Tarifmöglichkeiten sind abhängig vom:
– gewähltem Leistungsniveau
– Zweck und Dauer des Aufenthaltes
Außerdem orientieren sich die Beiträge am Gesundheitszustand, Geschlecht sowie dem Alter der zu versicherten Person. Der Beitragssatz dagegen in der gesetzlichen Krankenkasse hängt vom monatlichen Bruttoeinkommen ab.
In Bezug auf die Krankenversicherung gelten für ausländische Studenten gewisse Ausnahmeregelungen. Auch diese sind verpflichtet eine Kranken-und Pflegeversicherung vorzuweisen. Für Studenten aus EU-Ländern ist eine europäische Ausweiskarte der Krankenkasse ihres Heimatlandes ausreichend. Die Betreuung erfolgt während des Aufenthaltes über die deutsche Krankenkasse. Studenten, die in einer privaten KV in ihrem Heimatland versichert sind, erhalten ebenfalls von dieser die entsprechende Bescheinigung für den Aufenthalt in Deutschland.
Damit Ausländer ihre Finanzen im Überblick behalten sind vorherige Versicherungsvergleiche der verschiedenen Anbieter zu empfehlen. Die richtige Tarif-und Leistungsauswahl sowie eine individuelle Beratung hilft außerdem mit dem perfekten Versicherungsschutz dennoch Kosten zu sparen.