Darlehen werden grundsätzlich per Darlehensvertrag abgeschlossen, in denen sich der Kreditnehmer zur Rückzahlung des Darlehens in einem fest definierten Zeitraum verpflichtet. Mitunter treten jedoch Umstände ein, die dies unmöglich machen. Härtefälle wie Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit erschweren oder verhindern die Vertragserfüllung. Muss aus solchen Gründen ein Darlehen vorzeitig abgelöst werden, so erheben die Darlehensgeber gewöhnlich eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Art Strafgeld. Deshalb ist es oft sinnvoll, zur Vermeidung dieser Kosten einen Vorfälligkeitsschutz zu vereinbaren. In diesem Falle entsteht dann bei einer vorzeitigen Rückführung keine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Darlehensnehmer muss sich also keine Sorgen um die Zinsschäden machen, die der Bank bei vorzeitiger Auflösung entstehen.
Im Allgemeinen müssen aber genau definierte Härtefälle vorliegen, damit dieser Schutz wirksam werden kann. Hier bestehen durchaus Unterschiede zwischen einzelnen Banken. Während Erwerbsunfähigkeit oder Tod generell anerkannt werden, ist es im Falle einer Scheidung schon sehr unterschiedlich. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann hier durchaus lohnen.
Relativ häufig wird die Möglichkeit des Vorfälligkeitsschutzes bei Immobiliendarlehen genutzt. Durch Änderung der persönlichen Lebensumstände wie etwa einem fälligen Umzug kann es durchaus dazu kommen, dass eine Immobilie früh verkauft werden muss. Bei der heutigen Notwendigkeit zur Mobilität lassen sich die beruflichen Perspektiven oft nicht mehr langfristig planen. Ein Jobwechsel in eine andere Region kann schnell notwendig werden. Von daher ist ein Vorfälligkeitsschutz grundsätzlich empfehlenswert. So kann der Darlehensnehmer gegen die Zahlung einer verhältnismäßig geringen Gebühr die Zins- und Planungssicherheit des langfristigen Darlehens bewahren, ohne Gefahr zu laufen, irgendwann einen hohen Betrag für eine Vorfälligkeitsentschädigung aufbringen zu müssen.