Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die der Kreditnehmer an die Bank zu leisten hat, um den Schaden auszugleichen, der der Bank aus einer vorzeitigen Rückzahlung eines Bankdarlehens entsteht. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde dem Kreditnehmer in § 490 Abs. 2 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen, für welches eine Festzinsbindung vereinbart ist, eingeräumt, sofern er hierfür berechtigte Interessen nachweisen kann. Das Kündigungsrecht kann erst ausgeübt werden, wenn mindestens 6 Monate seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens vergangen sind und nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate. § 490 Abs. 3 BGB regelt gleichzeitig, dass der Kreditnehmer der Bank den Schaden zu erstatten hat, welcher dieser aus der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens entsteht.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist rechtlich vom Vorfälligkeitsentgelt zu unterscheiden, welches durch die Bank verlangt werden kann, sofern der Kreditnehmer keinen Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens hat. Das Vorfälligkeitsentgelt ist zwischen Kreditnehmer und Bank frei vereinbar und nur durch § 138 BGB beschränkt. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann dagegen von der Bank nur in Form eines Aktiv-Aktiv-Vergleichs oder in Form eines Aktiv-Passiv-Vergleichs ermittelt werden.
Bei Berechnung auf Basis der Aktiv-Aktiv-Berechnungsmethode kann durch die Bank sowohl der Zinsmargenschaden (entgangener Nettogewinn aufgrund vorzeitiger Rückzahlung) als auch der Zinsverschlechterungsschaden (Schaden, der der Bank entsteht, da das zurückerhaltene Kapital für die Restlaufzeit nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder ausgeliehen werden kann) gegenüber dem Kreditnehmer geltend gemacht werden. In der Praxis ergeben sich jedoch diverse Problematiken bei der Berechnung, so dass sich die Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode durchgesetzt hat. Bei der Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode wird von einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der vorzeitig zurückbezahlten Darlehensmittel in sicheren Kapitalmarkttiteln ausgegangen, so dass sich der Schaden aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Zinszahlungen des Kreditnehmers und der Rendite der laufzeitkongruenten Wiederanlage in sicheren Kapitalmarkttiteln ermittelt. In der Praxis dient meist die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank als Basis des Aktiv-Passiv-Vergleichs.
Die auf Basis der Berechnungsmethoden ermittelten Beträge sind jeweils um die ersparten Verwaltungskosten und die ersparten Risikokosten zu mindern, da weder eine zukünftige Verwaltung des Darlehens erforderlich ist, noch ein Risiko für die Rückzahlung besteht. Der dann ermittelte Schadensbetrag ist auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen und ggf. um eine Bearbeitungsentgelt für die Bearbeitung der vorzeitigen Rückzahlung zu erhöhen.