Wenn der Kreditnehmer den Ratenkredit vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Laufzeit zurückzahlen möchte, muss die Bank hierüber informiert werden und der Kreditvertrag muss gekündigt werden. Gegebenenfalls muss hierbei eine Kündigungsfrist beachtet werden. Durch die Kündigung werden der Kreditbetrag und die Zinsen sowie alle ausstehenden Gebühren fällig, d.h. sie müssen innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgezahlt werden. Meistens beträgt diese Frist 2 Wochen. Wenn der Kreditnehmer den fälligen Betrag nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums zurückzahlt ist die Kündigung nichtig und der Kreditvertrag besteht unverändert wie bisher.
Wenn das Kapital, dass für die vorzeitige Rückzahlung des Kredites benötigt wird, durch die Aufnahme eines anderen Kredites aufgebracht wird, spricht man von einer Ablösung des Kreditverhältnisses. Für den Kunden bedeutet das, dass er nach wie vor ein Kreditverhältnis zu einer Bank unterhält und nach wie vor Kredit- und Zinsschulden zurückzuzahlen hat. Allerdings kann durch eine solche Ablösung der Kreditgeber gewechselt werden, was insbesondere für Kunden, die mit dem aktuellen Kreditgeber unzufrieden sind, ein Beweggrund sein kann. Darüber hinaus wird eine Kreditablösung auch häufig auf Grund besserer Konditionen eines anderen Anbieters angestrebt, so dass die Kreditaufnahme weniger teuer ist oder eine angenehmere Laufzeitvereinbarung zulässig ist.
Bei einer Ablösung sind einige wichtige Punkte zu beachten. In erster Linie sollte der neue Kredit erst dann aufgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der abzulösende Kredit tatsächlich vorzeitig gekündigt werden kann. Es ist nämlich nicht bei jedem Darlehen ohne weiteres möglich eine Kündigung zu veranlassen und den geliehenen Betrag sofort zurückzuzahlen. Einige Anbieter schließen eine vorzeitige Kündigung aus und erlauben lediglich Sondertilgungen in begrenztem Maße. Wenn der Kreditgeber eine Kündigung zulässt muss die Kündigungsfrist beachtet werden, die je nach Anbieter einige Monate betragen kann. Da der Bank durch die Kündigung und die Rückzahlung des Kredites vor Ende der Laufzeit ein Zinsverlust entsteht, hat sie das Recht dies durch eine Vorfälligkeitsentschädigung auszugleichen und sie dem Kreditnehmer in Rechnung zu stellen. Damit sich die Ablösung des Ratenkredites tatsächlich lohnt und nicht etwa zusätzliche Kosten für den Kreditnehmer bedeutet, sollte sich der Kreditnehmer rechtzeitig nach der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung erkundigen und abwägen, ob die Kosten tragbar sind.