In einem Kreditvertrag wird die Tilgungsweise in der Regel exakt festgelegt; üblich ist die annuitätische Tilgung, bei der ein während der Kreditlaufzeit gleich bleibender Betrag, der Zinsen und Tilgungsanteile enthält, gezahlt wird. Möglich ist aber euch eine Ratentilgung in Form gleich bleibender Tilgungsbeträge sowie die Tilgung in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt. Darüber hinaus kann vereinbart werden, dass über die regulären Vereinbarungen hinaus bestimmte Tilgungsleistungen möglich sind. Alle Tilgungsbeträge, die über die im Kreditvertrag bestehenden Vereinbarungen hinaus geleistet werden, werden vorzeitige Tilgungen genannt.
Die gesetzliche Grundlage für vorzeitige Tilgungen richtet sich danach, ob es sich um einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit oder einen sonstigen Kredit wie zum Beispiel einen Konsumentenkredit handelt. Während der Kreditgeber bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten grundsätzlich keine vorzeitigen Tilgungen im Sinne der obigen Definition annehmen muss, und, sofern er die Zahlungen akzeptiert, dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Grundlage der ihm tatsächlich entstehenden Kosten berechnen darf, sind vorzeitige Tilgungen bei allen anderen Krediten grundsätzlich möglich.
Für vor dem 11.06.2010 (Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie) geschlossene Verträge gilt, dass die vorzeitige Voll- oder Teilrückzahlung nach Ablauf von sechs Monaten seit Vertragsabschluss und Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist in jedem Fall ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Für alle nach dem 11.6.2010 abgeschlossenen Verträge ist eine Rückzahlung jederzeit möglich ist, der Kreditgeber darf aber eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von einem Prozent auf den vorzeitig geleisteten Betrag erheben. Sofern die Restlaufzeit des Kredites unter einem Jahr liegt, darf die Vorfälligkeitsentschädigung nur ein halbes Prozent betragen.
Die unterschiedliche Behandlung hängt mit der abweichenden Refinanzierung zusammen: Bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten refinanziert sich der Kreditgeber am Kapitalmarkt: Für ein beispielsweise auf zehn Jahre gesichertes Darlehen nimmt er einen Pfandbrief oder eine Schuldverschreibung mit gleicher Laufzeit auf. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites bleibt die Zinsverpflichtung aus der Refinanzierung erhalten. Wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung die Mittel nicht zu gleichen Konditionen wieder neu ausreichen kann, entstehen ihm Kosten, die er sich im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lassen kann. Bei Konsumkrediten ist die laufzeitkongruente Refinanzierung nicht üblich; deshalb können sich die Kreditgeber auch hinsichtlich vorzeitiger Tilgungen großzügiger verhalten. Viele Institute nutzen deshalb den Verzicht auf die seit dem 11.06.2010 gesetzlich mögliche Vorfälligkeitsentschädigung als Wettbewerbsvorteil.