Unter dem Begriff KFZ-Leasing versteht man in erster Linie eine Art von Mietvertrag. Der Vermieter des Kraftfahrzeugs wird Leasinggeber, der Mieter Leasingnehmer genannt. Gegen eine monatliche Zahlung überlässt der Leasinggeber seinem Leasingnehmer das Kraftfahrzeug zum Gebrauch.
Nach der Ablauf der vereinbarten Leasingdauer kann der Leasinggeber das Auto an den Leasingnehmer verkaufen. Im Gegensatz zum Mietvertrag von Wohnungen übernimmt der Leasingnehmer während des Leasings die Verantwortung für die Zerstörung, Schädigung oder den Diebstahl des Autos.
Was muss man beim KFZ-Leasing beachten?
Leasingnehmer können sich zwischen drei unterschiedlichen Leasing-Modellen entscheiden. Deshalb sollte man sich vorher über die verschiedenen Leasing-Modelle informieren und die beste Variante für sich selbst abwägen. KFZ-Leasing mit Restwertabrechnung – bei Vertragsende wird der jetzige Wert des Autos mit dem Restwert, der bei Vertragsanfang verrechnet wurde, verglichen. So könnten weitere Rechnungen anfallen. Üblicher ist das Leasing von Autos mit Kilometerberechnung bzw. Begrenzung der Laufleistung. Nach Zahlung der Leasingraten muss der Leasingnehmer keine weiteren Restbeträge zahlen. Sollte man mit dem Auto hingegen z.B. mehr als die vereinbarten 10.000, 20.000 oder 45.000 Kilometer / Jahr gefahren sein, stehen teure Nachzahlungen an. Im Gegenzug wird man u.U. belohnt, falls man weniger als die vereinbarten Kilometer gefahren ist. Beim KFZ-Leasing mit Andienungsrecht kann der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasings verlangen, das Auto zum Restwert zu kaufen.
Aufgrund dieser Auswahl sollte man sich vor dem KFZ-Leasing die Anbieter vergleichen. Hierbei sollt man vor allem einen Vergleich zwischen den jeweiligen Raten und Rahmenbedingungen ziehen. Vor allem bei KFZ-Leasing mit Kilometerberechnung sollte man seine Fahrgewohnheiten gut abschätzen können, um teure Nachzahlungen zu umgehen.