Unter dem Begriff Wohnbaudarlehen werden alle Kredite und Darlehen zusammengefasst, die für den Neubau eines Hauses, für den Umbau aber auch für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Wohnbaudarlehen sind allgemein zweckgebunden, langfristig und werden durch Grundschulden abgesichert. Allerdings stehen den Darlehensnehmern viele verschiedene Darlehensarten zur Verfügung, so dass die Finanzierung auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Das Annuitätendarlehen ist das häufigste Wohnbaudarlehen, welches in Deutschland vergeben wird. Aufgrund der großen Vielzahl der Angebote kann es heute auch im Internet beantragt werden, auch gibt es einen großen Wettbewerb unter den Banken, der günstige Zinssätze garantiert. Kennzeichnen des Annuitätendarlehens ist neben der Zinsbindungsfrist, die sowohl lang- als auch kurzfristig vereinbart werden kann, auch die monatliche Annuität / Annuity, die sowohl Zinsen als auch Tilgung enthält. Mit zunehmender Tilgung reduziert sich dabei die Zinsbelastung innerhalb der Kreditrate, so dass die Tilgung steigt. Die Höhe der anfänglichen Tilgung können Darlehensnehmer selbst festlegen, sie beginnt bereits bei 1% der Kreditsumme, kann aber auch bis zu 5% betragen. In Abhängigkeit der gewählten Tilgung wird sich dann auch die Gesamtlaufzeit des Darlehens orientieren.
Weiterhin werden auch Bauspardarlehen als Wohnbaudarlehen eingesetzt. Sie weisen meist günstige Zinssätze auf, zudem werden Bauspardarlehen in relativ kurzen Laufzeiten von 12-20 Jahren getilgt. Zwar ergibt sich hieraus eine etwas höhere Kreditbelastung, die gesamten Darlehenskosten sind jedoch aufgrund der gesparten Zinsen niedriger. Auch bieten Bauspardarlehen die Möglichkeit, die Riester-Förderung zu erhalten und flexible Sondertilgungen in die Finanzierung einzubringen.
Sofern ein Mehrfamilienhaus, welches der Kapitalanlage dient, mit einem Wohnbaudarlehen finanziert werden soll, entscheiden sich viele Darlehensnehmer für ein tilgungsfreies Darlehen, bei dem die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit konstant hoch bleibt. Der Grund hierfür ist, dass Zinskosten steuerlich als Werbungskosten angesetzt werden können und so die Steuerbelastung reduzieren. Die Tilgung des Darlehens wird dann am Ende der Laufzeit in einer Summe vorgenommen, zum Beispiel durch eine vorhandene Lebensversicherung, die zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird.