Kredite für den Erwerb von Wohneigentum sind für die meisten Menschen eine unabdingbare Voraussetzung, da kaum jemand dazu in der Lage ist, eine solche Finanzierung aus Eigenmitteln vorzunehmen. Für die Vergabe eines Wohnkredites sind seitens des Kreditnehmers Auflagen der Kreditinstitute zu erfüllen.
Auflagen:
Erfahrungsgemäß verlangen die Banken vom Kreditnehmer das Einbringen einer Eigenkapitalquote von etwa 20-30% der Kaufpreissumme. Zudem müssen die Einkünfte des Erwerbes ausreichen, die Zinslast sowie die Tilgung abzuleisten und dabei die angemessenen Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. An Berufsgruppen, die mit besonderen Risiken der Finanzierung verbunden sind (z.B. Selbständige, oder Berufe mit dem Risiko der drohenden Arbeitslosigkeit), werden ggf. höhere Anforderungen seitens der Bank gestellt wie beispielsweise das Aufbringen einer höheren Eigenkapitalquote.
Zinsleistung und Tilgung:
Der Kredit, der vom Kreditnehmer für den Erweb von Wohneigentum aufgenommen wird, muss langfristig zurückgezahlt werden können. Hierzu ist es notwendig zu berücksichtigen, dass besonders am Anfang der Darlehenszeit eine höhere Zinslast vorliegt und die Tilgung eher niedriger ausfällt. Üblicherweise verlangen die Banken eine Mindesttilgungsrate von 1%. Die Zinsen werden vorwiegend für eine Zeitdauer von 10 Jahren festgesetzt. Danach wird die Zinshöhe des noch zu zahlenden Wohnkredits neu festgelegt.
Risiken:
Bei einer niedrigen Tilgungsrate droht dem Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsfestlegung das Risiko der Tilgungsfalle. Es kann passieren, dass nach Ablauf der Festlegung der Zinsen ein höherer Zinssatz festgelegt wird und dadurch die geforderte Tilgungsrate des Wohnkredits nicht mehr erfüllt werden kann. Schlimmstenfalls wird eine Zwangsversteigerung der Immobilie durchgeführt werden müssen. Dazu hat die Bank das Recht, da das Grundstück – mit dem das Wohneigentum verbunden ist – als Sicherheitsleistung im notariellen Kaufvertrag dem Kreditinstitut zugesprochen wird.
Fazit:
Ein Wohnkredit ist normalerweise der Schlüssel zum Erwerb einer Immobilie. Jedoch sollte man vorher genau berechnen, ab welcher Kaufsumme die eigenen Möglichkeiten überschritten werden.