Der Zinscap fällt in die Gruppe der Zinsbegrenzungsinstrumente. Gemeinsam mit seinem Verwandten, dem Zinsfloor, dient er in der überwiegenden Zahl der Einsätze zur Absicherung gegen Zinsveränderungen. Dabei begrenzt der Cap eine Veränderung des zugrundeliegenden variablen Referenzzinsatzes nach oben, der Floor bearbeitet die andere Richtung und sichert einen Mindestzins ab. Somit dienen diese Instrumente nicht nur zur Absicherung gegen Risiken, sondern mit ihnen können auch bestimmte Meinungen über Veränderungen von preisbestimmenden Marktdaten mit diesen beiden vergleichsweise einfachen Derivaten umgesetzt werden.
Die Bewertung von Zinscaps, aber auch der Floors, lehnen sich an an die aus dem Aktienbereich bekannten Put und Call Optionen an. Grundsätzlich beziehen sich Caps auf variable Geldmarktsätze wie beispielsweise dem Drei- oder Sechsmonats Euribor. Durch den Cap wird dabei die Partizipation an steigenden Zinsen nach oben gedeckelt (gecapt). Für dieses Risiko erhält der Anleger eine Prämie in Form eines höheren Aufschlages auf den zugrunde liegenden Referenzzinssatzes. Hat ein Kreditnehmer einen Zinscap gekauft, dann muss er für die Chance, bei steigenden Zinsen nur einen festgelegten Maximalzinssatz zu bezahlen, eine Prämie in Form eines höheren Zinsaufschlages akzeptieren.
Bei Abschluss eines Zinscaps wird deshalb ein bestimmter Zinssatz als Grenze vereinbart. Sobald der Referenzzinssatz diese Grenze überschritten hat, wird der zu zahlende Zins in Höhe der Zinsgrenze abgeschnitten. Zinscaps und Floors haben in der überwiegenden Mehrzahl einen Startzeitpunkt, der in der Zukunft liegt. Ab diesem Zeitpunkt läuft das Instrument über einen festgelegten Zeitraum. Die jeweilige Ausgestaltung eines Caps kann individuell an den Bedürfnissen des Kunden ausgerichtet werden. Referenzzins, Laufzeit und Startzeitpunkt sind also bei Abschluss frei wählbar.