Bei einem Zinssicherungsdarlehen, oder auch Forward-Darlehen, handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, durch welche sich der Kreditnehmer das aktuelle Zinsniveau bereits jetzt für die Zukunft sichern kann. Vertraglich handelt es sich bei einem Zinssicherungsdarlehen um einen gewöhnlichen Darlehensvertrag, d.h. es können sowohl Annuitäts- und Tilgungsdarlehen als auch endfällige Darlehen durch eine Zinssicherungsvereinbarung betroffen sein. Der Darlehensvertrag ist durch vertragliche Vereinbarungen dahingehend ergänzt, dass bereits bei Vertragsabschluss ein bestimmter Zinssatz für eine erst in der Zukunft liegende Zinsperiode vereinbart wird, und somit das Zinsänderungsrisiko durch den Kreditnehmer völlig ausgeschlossen werden kann. Nachdem durch diese Vereinbarung das Zinsänderungsrisiko faktisch auf die Bank übertragen wird, lässt sich die Bank dies durch einen Zinsaufschlag, dem sogenannten Forward-Aufschlag, vergüten, dessen Höhe von der aktuellen Zinskurve mitbestimmt wird. Der Forward-Zinssatz ist somit in der Regel höher, als der aktuelle Zinssatz.
Ein Forward-Darlehen kann in verschiedenen Konstellationen auftreten. Zum einen kann es sich um eine Folge-Zinsvereinbarung für ein bestehendes Darlehen handeln, dessen Zinsbindung in der Zukunft ausläuft. Durch Banken werden hier meist Zeiträume von 12 bis 60 Monaten angeboten. So kann z.B. für ein Darlehen, dessen Zinsbindung 2013 abläuft, bereits heute eine neue Zinsfestschreibung nach Ablauf der bisherigen Zinsbindung getroffen werden. Der Kreditnehmer sichert sich damit bereits heute das niedrige Zinsniveau für die Zukunft und muss dafür einen geringen Forward-Aufschlag bezahlen.
Zum anderen kann ein Zinssicherungsdarlehen auch in der Art gewährt werden, dass kein bestehendes Darlehen betroffen ist, sondern der Kreditnehmer ein neues Darlehen aufnimmt, welches aber erst in der Zukunft (meist auch im Zeitraum 12 bis 60 Monate) zur Auszahlung kommen soll, für welches aber der aktuelle Zinssatz zuzüglich des Forward-Aufschlages vereinbart ist. Der Kreditnehmer kann sich hiermit bereits heute das niedrige Zinsniveau sichern, auch wenn er z.B. erst in 5 Jahren einen Immobilienkauf oder einen Neubau beabsichtigt und aktuell noch keine Darlehensmittel benötigt. Das Zinssicherungsdarlehen bzw. das Forward-Darlehen kann somit, insbesondere in einer Niedrigzins-Phase eine sinnvolle Finanzierungsvariante sein.