Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass viele Haushalte ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Es drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Doch was bedeutet das genau?
Ein Gläubiger hat natürlich das Recht, seine Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Dabei darf er natürlich nicht zur Selbsthilfe greifen, sondern muss ein Vollstreckungsgericht oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Allerdings muss zunächst ein Vollstreckungstitel beantragt werden, wenn dieser noch nicht vorliegt. Ein Vollstreckungsbescheid ist zum Beispiel ein solcher Titel.
Mit einem Vollstreckungsbescheid können nun die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Es stehen dem Gläubiger zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
1. Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Zunächst wird der Gerichtsvollzieher den Schuldner zu Hause aufsuchen und versuchen, das Geld zu bekommen. Kann der Schuldner den fälligen Betrag zahlen, ist die Pfändung hinfällig geworden. Kann der Schuldner jedoch nicht zahlen, wird nach pfändbaren Gegenständen gesucht. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt versteigert und das Geld wird dem Gläubiger überwiesen.
Sind auch keine pfändbaren Gegenstände vorhanden, muss der Schuldner auf Antrag des Gläubigers eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Bei dieser Erklärung muss er sein Vermögen, wenn denn vorhanden, offenlegen. Hier wird nach Bankkonten, Sparbüchern, Immobilien, wertvollen Bildern und ähnlichem gefragt. Werden hier falsche Angaben gemacht, so stellt dies eine Straftat dar.
2. Pfändung durch einen Pfändungs Überweisungsbeschluss
Auf diesem Weg kann der Gläubiger nach Antrag einen Teil des Gehaltes oder Guthaben auf Konten pfänden lassen. Der Arbeitgeber des betroffenen Schuldners muss dann nach Abzug des pfändungsfreien Betrages das Geld an den Gläubiger überweisen. Der Pfändungsfreibetrag ist gesetzlich geregelt und soll verhindern, dass der Betroffen nach der Pfändung nicht mehr genug Geld zum Bestreiten des Lebensunterhaltes hat.