Zweitrangige Kredite spielen vor allem bei der Finanzierung von Bauvorhaben eine Rolle. Die Notwendigkeit der Aufnahme eines zweitrangigen Kredits entsteht immer dann, wenn das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, um die Lücke zwischen dem normalen Baudarlehen und den tatsächlich anfallenden Kosten zu schließen.
Erstrangige Kredite, also die „normalen“ Baukredite, werden normalerweise lediglich für 60 bis 80 Prozent des Beleihungswertes der künftigen Immobilie vergeben und mit einer Eintragung im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Damit sichert sich das vergebende Kreditinstitut nicht nur durch den vorrangigen Zugriff auf das betreffende Objekt, sondern auch gegen zu erwartende Erlösschmälerungen bei Zwangsversteigerungen oder anderweitigen Wertverlusten zumindest teilweise ab.
Wird für die Finanzierung des Bauvorhabens darüber hinaus weiteres Fremdkapital benötigt, wird dies als zweitrangige Hypothek oder auch zweitrangiger Kredit vergeben. Da dessen Rückzahlung bei den vorab geschilderten Problemen erst erfolgt, wenn der erstrangige Kredit zu 100 Prozent bedient wurde, liegt hierbei ein wesentliches größeres Risiko vor, welches durch höhere Zinsen und oft auch veränderte Tilgungsregeln abgesichert wird.
Erwähnt werden soll an dieser Stelle, dass verschiedene Banken bereit sind, Kredite für Bauvorhaben für mehr als 80 Prozent des Beleihungswertes zu vergeben. In diesen Fällen ist jedoch damit zu rechnen, dass zum Abfangen des erhöhten Risikos eine Art Mischkalkulation zwischen einem erstrangigen und einem zweitrangigem Kredit zu einer erhöhten Zinsbelastung führt. Hingewiesen werden soll auch auf die aktuelle Krise auf dem Finanzmarkt, die unter anderem durch die Vergabe wertmäßig nicht gedeckter zweitrangiger Kredite im großen Stil an Privatpersonen in den USA mit verursacht wurde.