Der Zwischenkredit oder auch die Zwischenfinanzierung ist eine Finanzierungsart, die sehr häufig im Zusammenhang mit der Zuteilung von Bausparverträgen genutzt werden. Bei einem Bausparvertrag kann es durchaus passieren, dass das geplante Guthaben angespart ist, aber der Bausparvertrag nicht zugeteilt werden kann, weil zum Beispiel die so genannte Zielbewertungszahl noch nicht erreicht wurde. Der Bausparer braucht aber just in diesem Moment das Darlehen, weil er ein Objekt zu einem besonders günstigen Preis kaufen kann oder das Traumgrundstück samt Haus gefunden hat, für das sich mehrere Käufer interessieren.
Für solche Fälle bieten die Bausparkassen den Bausparern einen Zwischenkredit an. Der kostet natürlich zusätzlich Gebühren, aber das kann sich durchaus rechnen. Als Sicherheit dient für den Zwischenkredit dient dann der Bausparvertrag, der demnächst zugeteilt wird.
Viele Bausparer unterliegen dabei nur dem Irrtum, dass nur die Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme mit einem Zwischenkredit belastet werden muss. Dem ist nicht so. Der Zwischenkredit muss über die gesamte Summe aufgenommen werden. Das Bausparguthaben bleibt auf dem Bausparvertrag und wird entsprechend weiter verzinst. Nur sind die Guthabenzinsen natürlich niedriger als der Zins für die Zwischenfinanzierung, wie sich jeder leicht selbst ausrechnen kann. Ein Zwischenkredit sollte also grundsätzlich immer nur dann genutzt werden, wenn es keine aufschiebbare Lösung oder andere Alternativen gibt.